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1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für Verbraucher gemäß § 13, BGB, und Unternehmen gemäß § 14, BGB, bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen seitens PerfectPortrait Jens Scheffer Fotografie (nachfolgend der Fotograf genannt).

1.2 Gegenstand der AGB ist die Erstellung und Überlassung von Fotografien zum in der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung oder im entsprechenden akzeptierten Angebot angegebenen Zweck. Die AGB gelten unabhängig von der jeweiligen Erstellungsphase oder der technischen Form, in welcher sie dem Kunden vorliegen, für jedwede dem Kunden überlassene Bildmaterialien. Das gilt gleichermaßen sowie insbesondere für elektronische oder digitale Bildmaterialien.

1.3 Der Fotograf wickelt die vom Fotografen durchzuführenden Aufträge ausschließlich gemäß den in diesen ABG angegebenen Bedingungen ab. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen sowohl bezüglich des vorliegenden Auftrags als auch jedweder weiteren und künftigen Geschäfte mit dem Fotografen. Mögliche Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Solche möglichen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn der Fotograf diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Auftrag gilt mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme des Angebots seitens des Auftraggebers als erteilt. Gleichermaßen gelten die AGB als Teil des Angebots dann als akzeptiert.

2. Auftragsgegenstand

2.1 Auftragsgegenstand ist die Anfertigung von Fotografien sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Fotografien bezüglich des vertraglich vereinbarten Zwecks.

2.2 Bei Fotografien gemäß diesen AGB handelt es sich um sämtliche vom Fotografen hergestellten Produkte. Das gilt unabhängig davon, in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

2.3 Das vom Fotografen dem Kunden vorgelegte Angebot einschließlich der entsprechenden Leistungsbeschreibung stellen die Grundlage der Vertragsbeziehung dar. Das Angebot hat, soweit im Angebot nichts Anderlautendes angegeben wurde, eine Gültigkeitsdauer von vier (4) Wochen ab dem Zeitpunkt, zu welchem es der Auftraggeber erhalten hat.

2.4 Der Fotograf verfügt im Rahmen des Auftrags über Gestaltungsfreiheit.

2.5 Der Auftraggeber akzeptiert mit Annahme des Angebots sowohl die darin beinhalteten Bedingungen als auch die Gültigkeit dieser AGB. Die Annahme des Angebots seitens des Auftraggebers muss in schriftlicher Form per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht erfolgen.

3. Honorare und Nebenkosten

3.1 Es gilt das jeweils im Angebot angegebene und vom Auftraggeber akzeptierte Honorar. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Brutto-Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Das vereinbarte Honorar wird bei Lieferung der Fotografien seitens des Fotografen an den Auftraggeber fällig. Der Fotograf ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50,- Euro für einen jeweils erteilten Auftrag vom Auftraggeber anzufordern.

3.3 Die Anzahlung verfällt für den Fall, dass der Auftraggeber das mittels Annahme des Angebots vertraglich vereinbarte Fotoshooting innerhalb von 48 Stunden vor dem Shooting storniert.

3.4 Möglicherweise anfallende Nebenkosten wie Kosten für Haare, Make-up oder Location gehen zulasten des Auftraggebers und müssen direkt mit dem jeweiligen Drittanbieter abgewickelt werden.

4. Ausfallhonorar

4.1 Für den Fall, dass ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder vom Auftraggeber storniert wird, kann der Fotograf ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des mit dem Auftraggeber vereinbarten Honorars in Rechnung stellen, ohne dass er einen Schaden nachweisen muss.

4.2 Erfolgt eine Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Fotoshooting, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % fällig.

4.3 Für den Fall, dass ein bereits begonnener Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht abgeschlossen wird, wird ebenfalls das vollumfängliche Honorar fällig. Hierzu zählt beispielsweise ein Nichterscheinen des Auftraggebers zum vereinbarten Fotoshooting-Termin. Ein Auftrag gilt dann als begonnen, wenn der Fotograf bereits Vorbereitungen für das vertraglich vereinbarte Fotoshooting getroffen hat. Hier zählen der Aufbau des Set-ups oder ähnliche Vorbereitungen. Sämtliche den Erfüllungsgehilfen des Fotografen in der Vorbereitung des Fotoshootings entstandenen Kosten müssen in diesem Fall zu 100 % vom Auftraggeber erstattet werden.

4.4 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Fremdkosten im Vorfeld des vereinbarten Fotoshootings vorzustrecken. Der Auftraggeber muss diese Fremdkosten vor dem Shooting in voller Höhe begleichen. Der Fotograf ist für den Fall, dass dies nicht erfolgt, berechtigt, das vereinbarte Fotoshooting seinerseits zu stornieren, ohne dass der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

5. Höhere Gewalt

5.1 Für den Fall, dass ein Auftrag aufgrund eines Falles einer höheren Gewalt nicht abgewickelt werden kann, versuchen der Fotograf und der Auftraggeber einvernehmlich, einen Ersatztermin zu finden.

6. Nutzungsrechte

6.1 Der Fotograf ist und verbleibt der ausschließliche Inhaber der Nutzungsrechte an den erstellten Fotografien. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung des vereinbarten Honorars ein ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Fotografien für den privaten Gebrauch ein.

6.2 Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Fotografen ist eine andere oder kommerzielle Nutzung der erstellten Fotografien seitens des Auftraggebers untersagt.

6.3 Es ist dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars gestattet, die erstellten Fotografien zu nutzen.

6.4 Sämtliche Eigentumsrechte am Original der Fotografien verbleiben beim Fotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, von ihm erstellte Fotografien oder Datenträger, auf denen diese gespeichert sind, zu archivieren.

7. Haftung und Schadensersatz

7.1 Der Auftraggeber muss dem Fotografen Mängelrügen bezüglich des Materials unverzüglich zur Kenntnis bringen. Erfolgt nach Ablauf von drei (3) Werktagen keinerlei Mängelrüge, gelten die Arbeiten als vom Auftraggeber vertragsmäßig und mängelfrei akzeptiert.

7.2 Ist der Fotograf aufgrund von Krankheit oder eines Falles einer höheren Gewalt verhindert, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.

7.3 Der Fotograf übernimmt dem Auftraggeber gegenüber keinerlei Haftung für mögliche Unfälle.

7.4 Der Fotograf übernimmt dem Auftraggeber gegenüber keinerlei Haftung für zum Shooting mitgebrachte Wertgegenstände.

8. Datenschutz und Datenerhebung gemäß DSGVO

Der Fotograf verweist auf seine auf dieser Internetseite gesondert publizierte Datenschutzerklärung.

9. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1 Für den Fall, dass eine Bedingung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder zum Teil ungültig oder nicht durchsetzbar ist, verbleiben die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bedingung wird als durch eine gültige oder durchsetzbare Bedingung ersetzt betrachtet, die der Absicht der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bedingung am nächsten kommt.

9.2 Erfüllungsort ist Weener. Für den Fall von Auseinandersetzungen zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen ist ausschließlich das Amtsgericht Leer zuständig.

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